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Vereinssatzung, Mitgliedsantrag und sonstiges

Vereinssatzung

Vereinssatzung Die Vandalen

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Vereinssatzung Die Vandalen - Verein für mittelalterliche Kultur e. V 1 / 3

§ 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Die Vandalen - Verein für mittelalterliche Kultur e. V. Er hat seinen Sitz in Kaufbeuren Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Tag der Errichtung ist der 07.05.2006

§ 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist

  • - Brauchtumspflege hinsichtlich mittelalterlichen Kultur
  • - Ess- und Trinkkultur - Lebensart zu erforschen und anderen Menschen zu vermitteln
  • - Textilien zu Rekonstruieren und sie zu Präsentieren

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar / gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • - Teilnahme an repräsentativen diversen mittelalterlichen Veranstaltungen in In- und Ausland
  • - Selbstlose Eigenversuche ( Erstellung von Kleider, Nachkochen von Übermittelten Speisen)
  • - Nachleben mittelalterlicher Gewohnheiten
  • - Infoveranstaltungen durchführen ,um die damalige Kultur den Menschen näher zu bringen
  • - Gemeinsame Brauchtumsforschung in Wort, Bild und Tat

§ 3 Selbstlosigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 § 4 Mitglieder/Mitgliederversammlung Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand, Sie kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Schriftführer protokolliert, und mit seiner Unterschrift bestätigt er die Richtig- und Vollständigkeit. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

 Aufgaben der Mitgliederversammlung:

• Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

  • • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
  • • Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
  • • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
  • • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

§ 5 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der 2. Vorsitzende hält auch das Amt des Kassierers inne, der 3. Vorsitzende hält das Amt des Schriftführers inne. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Die Vorstandschaft führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Die Vorstandschaft entscheidet über die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung durchzuführen.

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Wertachtal- Werkstätten in Kaufbeuren Vereinssatzung (Bezeichnung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 7 Revision Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse. Unterschrift der Gründungsmitglieder  1. Schweikart Helmut 2. Moder Irene 3. Fuhrmann Wolfgang 4. Conen Patrick 5. Foldenauer Birgit 6. Foldenauer Jürgen 7. Kollmannsperger Peter 8. Bobell Andreas 9. Cavaliere Eugenio

 Cavaliere Eugenio, Änger 15, 86842 Türkheim

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Mitgliedsantrag

Die Vandalen - Verein für mittelalterliche Kultur e.V.

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Die Vandalen - Verein für mittelalterlichen Kultur e.V

1. Vorstand Jürgen Foldenauer, Gartenweg 22, 87600 Kaufbeuren

Hiermit beantrage ich,

Name Vorname:                    …………………………………………………………………..…………

Anschrift:                              .………………………………………………………………………………

Telefon Home u. Handy:        ………………………………………………………………………………

e-mail:                               .   ………………………………………………………………………………

die Mitgliedschaft bei “Die Vandalen- Verein für mittelalterlichen Kultur e. V.“

Jahresbeitrag:

o Einzelmitgliedschaft                                                         10,00 €

o Famielienmitgliedschaft (Eheähnliche Gemeinschaft)         15,00 €

o Ich möchte förderndes Mitglied der „Vandalen- Verein für mittelalterlichen Kultur e. V.“ werden und bin bereit, die Tätigkeit der Gesellschaft gegen Zahlungsbestätigung mit jährlich EUR ............. zu unterstützen.

Mir ist die Satzung der „Die Vandalen- Verein für mittelalterlichen Kultur e. V.“ vorgelegt worden, ich stimme dieser Satzung zu.

Datum: .................................. Unterschrift: .............................................................

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SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-ID DE19ZZZ00001892485    Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt)

Ich ermächtige den Zahlungsempfänger „Die Vandalen- Verein für mittelalterlichen Kultur e.V.“ Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger „Die Vandalen- Verein für mittelalterlichen Kultur e.V“ auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung

Name Vorname (Kontoinhaber)        ………………………………………………………………………………

Straße  ………………………………………..……. IBAN: ………………………………………………

PLZ, Ort: ……………………………………..……. BIC: ………………………………………………..

Ort/Datum:      …………………………………... Unterschrift: ………………………………………..

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